Die PPWR hat das Verpackungsgesetz abgelöst. Neue Rollen, neue Registrierung, neue Nachweise — für dieselben Kartons, die Sie gestern verschickt haben.
Wir prüfen Ihr Sortiment in 48 Stunden und sagen Ihnen, was bis zum 12.09. erledigt sein muss. Ohne Vertragsbindung.
Jeder Punkt verweist auf die Norm, aus der die Pflicht folgt. Sie bekommen das Ergebnis als PDF mit Ampelbewertung und einer Reihenfolge, in der abzuarbeiten ist.
Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber — oft mehrere Rollen gleichzeitig. Bei neutralen Standardkartons liegt die Erzeugerrolle woanders als bei bedruckten. Daran hängt alles Weitere.
Herstellerregister je Mitgliedstaat, in Deutschland weiterhin LUCID bei der ZSVR. Erstregistrierer bis 12.09.2026, bestehende Registrierungen anpassen bis 12.11.2026.
Wer aus Deutschland an Endkunden in anderen EU-Ländern versendet, braucht dort einen Bevollmächtigten. Nationale Bagatellgrenzen sind weitgehend entfallen. Eine EU-weite Sammellösung gibt es nicht.
Ohne durchgeführte Konformitätsbewertung darf eine Verpackung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Unterlagen müssen vorliegen, nicht angekündigt sein.
Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI zusammen höchstens 100 mg/kg. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich PFAS-Grenzwerte. Nachweis führen Sie über Lieferantenerklärungen — wir holen sie ein.
Angaben wie „recycelbar" oder „klimaneutral" auf Verpackung und im Listing sind an Bedingungen geknüpft. Der häufigste Abmahngrund bei neuen Kennzeichnungsregeln.
Plattformen müssen die Registrierungsdaten ihrer Händler prüfen. Fehlt eine gültige EPR-Nummer, wird das Angebot deaktiviert — das trifft Sie vor jeder Behörde.
Die PPWR gilt in Stufen. Wer jetzt sauber aufsetzt, arbeitet die späteren Stufen in Stunden ab statt in Wochen.
Geltungsbeginn. Stoffgrenzwerte, Konformitätsbewertung, Herstellerkennzeichnung, Pflichten für Importeure und Vertreiber, Bevollmächtigter im EU-Fernabsatz. In Deutschland ersetzt das VerpackDG das Verpackungsgesetz.
Wer erstmals registrierungspflichtig und noch nicht registriert ist, muss die Registrierung bis zu diesem Tag vorgenommen haben.
Bestehende LUCID-Registrierungen sind an die neue Rechtslage anzupassen.
Kompostierbarkeitsvorgaben für bestimmte Verpackungen.
Harmonisierte Materialkennzeichnung mit Sortierhinweisen nach Art. 12.
Der Schnellcheck ist die Eingangstür. Wenn dabei nichts zu tun ist, sagen wir Ihnen das — und Sie haben es schriftlich.
Sortimentsliste oder Amazon-Händlernamen genügt für den Einstieg. Sie hören innerhalb eines Werktags von uns, mit einer ersten Einschätzung statt eines Verkaufsgesprächs.
Wir erbringen Compliance- und Dokumentationsleistungen, keine Rechtsberatung. Rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei.
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